Sie möchten bei uns kaufen?
Telefonisch können Sie uns, auch wenn Sie vielleicht etwas spenden wollen, erreichen unter:
040/88945456
Bitte beachten Sie dazu folgendes:
Sie können nicht direkt online über diese Webseite einkaufen, sondern nur vor Ort.
Wir freuen uns über Ihren Besuch in der „Neuen Liebe“ in der Krausestraße 108, in Wandsbek.
Einkaufsberechtigt sind alle Menschen, die nachweisbar unterhalb des Pfändungsfreibetrages sind. Neue Liebe“ heißt Menschen mit kleinerem Geldbeutel willkommen!
Gemäß Jobcenter team.arbeit.hamburg sind wir dazu verpflichtet, Sie bei Ihrem ersten Kauf bei „Neue Liebe“ um einen Nachweis zu bitten, dass Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen
***Achtung Kaufvoraussetzungen:*** Einkaufsberechtigt sind alle Menschen, die nachweisbar unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen .Beträge dazu siehe weiter unten unter Punkt: „Rechtliche Angaben“.
Danach müssen wir uns als Sozialkaufhaus gesetzlich richten.
Sie können nicht direkt online über Kleinanzeigen einkaufen, sondern nur vor Ort. Bei uns ist neben Barzahlung auch, ab einem Betrag von 30€, eine Zahlung mit EC, Kreditkarte oder auch Bezahlkarte möglich. Wir freuen uns über Ihren Besuch in der „Neuen Liebe“ in der Krausestraße 108, in Wandsbek.
Unsere Öffnungszeiten sind: Mo-Mi 9.00 bis 16.00, Do 9.00 bis 17.00 und freitags 9.00 bis 15.00. Samstag und sonntags geschlossen.
Bei Nachfragen/ Nachrichten an die Neue Liebe, die außerhalb unserer Öffnungszeiten erfolgen
(Wochenende geschlossen), kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Das bitten wir zu entschuldigen.
Im Sozialkaufhaus „Neue Liebe“ können Menschen Designgegenstände, Möbel, Porzellan, Dekoartikel, Kleidung, Accessoires und vieles mehr, für kleines Geld erwerben.
Unser Auftrag ist es, die Förderung der Nachhaltigkeit und Schonung der Ressourcen voranzutreiben, indem geschulte Mitarbeiter:innen genutzte Materialien, wie Kleidung, in z.B. neue wunderschöne Taschen verwandeln – hergestellt dann in der eigenen Nähwerkstadt im 1.Stock in der Krausestraße 108.
Für Personen ohne eine/einen Unterhaltsberechtigte/n beträgt die aktuelle Pfändungsgrenze: 1.559,99EUR.
Das bedeutet wer mehr als diesen Betrag zur Verfügung hat, darf nicht im Sozialkaufhaus einkaufen.
Dieser Betrag erhöht sich für Sie, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen:
Anzahl Unterhaltsberechtigte Pfändungsfreigrenze
1 2.149,99
2 2.469,99
3 2.799,99
4 3.119,99
5 3.449,99
Sie können den Nachweis erbringen durch
• eine Gehaltsabrechnung
• einen Steuerbescheid,
• einen BAFöG-Bescheid,
• einen Rentenbescheid oder
• einen Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen.
Ihr Vorteil:
Sie bekommen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine Einkaufs – Berechtigungskarte für folgende Shops und gastronomischen Betriebe der SBB Kompetenz:
Stulle Plus – Imbiss in Bergedorf
Runde 8 – Fahrradshop in Hamm
Hammer Mahlzeit – Kantine in Hamm
und natürlich
Neue Liebe – Design- Sozialkaufhaus in Hamburg-Wandsbek